Vermieter
Präambel
Preise
Anwendung
1. Vertragsabschluss
2. Mietpreis | Zahlungsbedingungen | Zahlungsmethoden| Zusatzkosten | Rechnung
3. Rücktritt und Stornierungen durch den Gast
4. Mietdauer/Rückgabe
5. Leistungen
6. Haftung und gegenseitige Verpflichtungen
7. Haftungsbeschränkung des Vermieters
8. Mängelanzeige
9. Erfüllungsort
10. Sonstiges
11. Gerichtsstand

Vermieter:
MOOR APARTMENTS®, vertreten durch Kristina und Anatoli Moor.

Präambel
Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Im Nachfolgenden AGB genannt) gelten für den Vertragsabschluss zwischen MOOR APARTMENTS® (Im folgenden Vermieter) und dem Gast. Vereinbarungen können neben der Buchung über Internetportale, E-Mail, persönlich, als auch telefonisch getroffen werden.

Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive 5 % (fünf Prozent) Mehrwertsteuer.

Anwendung
Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Apartments des Vermieters. Garagen und Stellplätze fallen ebenfalls darunter, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Es gelten ausschließlich die hiesigen AGB. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1. Vertragsabschluss
a. Mit der Buchung bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Buchung kann über Internetportale, E-Mail, persönlich und telefonisch erfolgen.
b. Mit der Buchung erkennt der Gast diese Geschäftsbedingungen an.
c. Der Gastaufnahmevertrag wird durch beide Seiten verbindlich, wenn dieser vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde. Einer schriftlichen Bestätigung benötigt es nicht, sofern eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, und die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt worden ist.
d. Bei einer Miete ohne vorherige Buchung über ein Internetportal oder die Website des Vermieters werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen oder mündlichen Gastaufnahmevertrags anerkannt.
e. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
f. Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den reservierten Zeitraum.
g. Die Vertragsparteien einigen sich über die genaue Anzahl der Gäste
h. Durch den Vertragsabschluss ist jeder Gast verpflichtet sich an die jeweilige Hausordnung zu halten und die Mietsache pfleglich zu behandeln. Die Hausordnung liegt in jedem Apartment aus und muss von allen Gästen eingehalten werden.

2. Mietpreis | Zahlungsbedingungen | Zahlungsmethoden| Zusatzkosten | Rechnung
2. a.) Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist in Euro (€) zu entrichten. Der Preis ist stets an die bei der Buchung angegebene Anzahl der Gäste gebunden. Sollten im Laufe der Mietdauer weitere Gäste hinzukommen, so ist dies sofort dem Vermieter anzuzeigen und die entsprechende Gastpauschale zu zahlen. Bei Nichtbeachtung ist der Vermieter berechtigt den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
2. b.) Zahlungsbedingungen
Es gelten stets die vereinbarten Zahlungsbedingungen des jeweiligen Buchungsportals oder die des Vertragspartners. Bei einer direkten Buchung über die Website hat eine Zahlung maximal sieben Tage vor Anreise zu erfolgen. Kurzfristige Buchungen können direkt vor Ort in bar bezahlt werden. Letzteres muss dem Vermieter angezeigt werden.
Unter einer kurzfristigen Buchung werden solche Buchungen verstanden, die aus zeitlichen Gründen keine übliche schriftliche Korrespondenz zulassen. Eine nachträgliche Bestätigung muss ohne schuldhaftes Zögern, jedoch spätestens nach 48 Stunden nach der Anreise, durch beide Parteien nachgeholt werden.
Mögliche Zahlungsarten sind den jeweiligen Buchungsportalen und der Internetseite des Vermieters zu entnehmen.
2. b. a.) Buchung über ein Internetportal
Der Mietpreis ist bei Buchung über ein Internetportal an das jeweilige Portal gemäß den dort angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.
2. b. b.) Buchungen über die Website des Vermieters
Buchungen via Website des Vermieters sind sofort über die angegebenen Zahlungsmethoden zu bezahlen. Die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor Anreise auf dem Bankkonto des Vermieters verbucht worden sein, es sei denn es handelt sich dabei um eine kurzfristige Buchung (Punkt: 2. b. d).
2. b. c.) Buchungen via E-Mail und Telefon
Buchungen via E-Mail und Telefon sind sofort nach Erhalt einer Buchungsbestätigung, jedoch spätestens 14 Tage vor Anreise zu bezahlen, es sei denn es handelt sich dabei um eine kurzfristige Buchung (Punkt: 2. b. d).
2. b. d.) Kurzfristige und mündlich vereinbarte Buchungen
Kurzfristige und mündlich vereinbarte Buchungen können vor Ort in bar bezahlt werden. In diesen Fällen wird vom Vermieter eine Quittung ausgestellt. Eine Barzahlung ist vor Anreise dem Vermieter anzuzeigen.
2. c.) Zusatzkosten
Zusatzkosten können entstehen, sofern Zusatzleistungen durch den Gast in Anspruch genommen werden oder wenn starke Verschmutzungen oder Schäden beseitigt werden müssen.
2. c. a) Zusatzleistungen
Unter dem Begriff Zusatzleistung versteht man zusätzliche Angebote des Vermieters, die nicht direkt zum Kerngeschäft gehören, dem Gast jedoch einen zusätzlichen Nutzen stiften, um auf diese Weise das gesamte Leistungsspektrum abzurunden. Weitere Informationen zu den Zusatzleistungen sind dem Punkt 4. b. (Zusatzleistungen) zu entnehmen.
2. c. b) Endreinigung
Bei der Buchung fällt eine Endreinigungspauschale an, die Höhe hängt von der Apartmentgröße ab.
2. c. d) Rechnung
Auf Wunsch stellt der Vermieter eine Rechnung aus. Dies muss dem Vermieter zeitnah angezeigt werden.

3. Rücktritt und Stornierungen
3. a) Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann, soweit diese Regelung vorgesehen ist, vor Anreise durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, folgende Ausfall- bzw. Rücktrittkosten zu berechnen:
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei 100% des Mietpreises. Ein späterer Rücktritt verpflichtet den Gast zur Zahlung des Mietpreises.
Dem Gast ist es gestattet, Ersatzgäste zu stellen, sofern diese sich den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Vermieters verpflichten. Dem Vermieter steht es zu, diese aus berechtigten Gründen abzulehnen.
Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Minderung des Preises.
Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt des Gastes, es sei denn die Witterungsgründe stellen eine Gefahr für den Gast dar.
3. b) Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Gast in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann, wenn Dritte gefährdet werden, ein unangemessenes Verhalten im Umgang mit der Mietsache zu Tage gelegt wird, oder Gefahr im Verzug ist. Näheres regeln die vom Vermieter erstellte Hausordnung, staatliche Gesetze und Verordnungen. Der Vermieter behält dann den Anspruch auf den Preis.

4. Mietdauer/Rückgabe
4. a) Die Mietdauer beträgt einen bis mehrere Tage je nach Buchung. Ein Anspruch nach Verlängerung der Mietdauer besteht nur bei einer schriftlichen Vereinbarung. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
4. b) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Ersatz zu leisten.
4. c) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
4. d) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
4. e) Die Rückgabe der Mietsache erfolgt im besenreinen Zustand. Eine Verrechnung mit nicht in Anspruch genommenen Zimmern ist nicht gegeben.

5. Leistungen
5. a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Objekts bei der Buchung, sowie den zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung.
5. b) Alle Zusatzleistungen oder zusätzliches Zubehör sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Zu den Zusatzleistungen gehören unter anderem:
– Fahrradverleih
– Flughafentransfer
– Einkaufsservice
– Privat-Stellplatz
– Garagenstellplatz
– Und weitere auf Anfrage
Zusatzleistungen sind mit dem Vermieter gesondert zu vereinbaren und vor Ort in bar zu bezahlen. Eine Garantie auf Erbringung einer Zusatzleistung besteht generell nicht und richtet sich nach Verfügbarkeit.
Werden von dem Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.
Der Vermieter haftet nicht bei Vereinbarungen zwischen seinen Partnern und den Gästen.

6. Haftung und gegenseitige Verpflichtungen
Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Der Gast ist nicht berechtigt, einem Dritten Rechte an der Mietsache einzuräumen. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Mietsache unterzuvermieten. Für jedwede Schäden haftet hierbei der vertraglich eingetragene Gast vollumfänglich.
6. a) Zustand
Die Mietsache ist in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand an den Gast zu übergeben. Die zu der Mietsache gehörenden Gegenstände sind vom Gast in ebensolchen ordnungsgemäßen und weitestgehend sauberen Zustand zu hinterlassen. Vom vertraglichen Gebrauch ist die so genannte vertragsgemäße Abnutzung der Sache, das heißt solche Schäden, die durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Sache auftreten, von der Mietzahlung abgedeckt. Regelmäßig davon umfasst sind normale Gebrauchsspuren, wie sie im täglichen Gebrauch auftreten.
Der Gast ist nicht berechtigt Veränderungen an der Mietsache oder Inventar vorzunehmen. Es dem Gast nicht gestatten ohne Genehmigung des Vermieters Möbelstücke zu verrücken, es sei denn es handelt sich dabei um Stühle, Sessel oder Beistellbett. Sollte letzteres der Fall sein, so müssen alle Gegenstände vor der Abreise zurück auf den ursprünglichen Platz gestellt werden.
6. b) Beschädigungen
Beim Gebrauch des Inventars ist der Gast verpflichtet, diesen pfleglich zu behandeln. Bei eventuell auftretenden Mängeln hat der Gast dem Vermieter die unverzügliche Reparaturdurchführung oder Ersatz durch diese selbst oder einen Dritten zu ermöglichen.
6. b. a) Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Gast in vollem Umfang bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
6. b) Zur Ermittlung des Realwerts der gemieteten Sache kann ein Gutachter auf Kosten des Gastes herangezogen.
6. c) Entsteht durch einen vom Gast verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsache dem Vermieter ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Gast, so haftet der Gast für diesen Leistungsausfall in voller Höhe.
6. d.) Der Gast haftet ebenfalls für Besucher. Der Gast stellt die Einhaltung der Hausordnung durch seine Besucher sicher.
6. e) Besichtigungsrecht und Untersuchung der Mietsache durch den Vermieter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Vermieter ist berechtigt, sofern dadurch eine Gefahr durch Beschädigung oder Zerstörung abgewendet werden kann oder muss, die Mietsache zu besichtigen. Sofern Gefahr im Verzug besteht, kann dies auch ohne vorherige Absprache mit dem Gast erfolgen. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.

7. Haftungsbeschränkung des Vermieters
Jegliche Haftung des Vermieters wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Der Vermieter übernimmt für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung der Mietsache und bei den Zusatzleistungen überlassenen Sachen durch den Gast keine Haftung.
Die Benutzung der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Inventars erfolgt auf eigene Gefahr.
Können Leistungen aus von dem Vermieter verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet der Vermieter maximal bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung des Vermieters, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.

8. Mängelanzeige
Der Gast ist verpflichtet, den Zustand der Mietsache unmittelbar nach Anreise zu überprüfen und gegebenenfalls vorhandene Mängel umgehend anzuzeigen. Vor Abreise ist der Gast verpflichtet entstandene Mängel zu melden. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist vertraglich festzuhalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Sonstiges
a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.
b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Firmensitz der MOOR APARTMENTS®.

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